Versicherungsbetrug

1. Einleitung

2. Kompatibilität

3. Plausibilität

4. Fahrzeugbrand

5. Fahrzeugdiebstahl

6. Haftpflicht

 

1. Einleitung
 

Werden bei der Schadensbearbeitung durch einen zuständigen Versicherer Unstimmigkeiten bezüglich der jeweils entstandenen Schäden oder der Unfalldarstellung festgestellt, so wird in vielen Fällen vom Versicherer ein Betrugsversuch vermutet. Es kommt dann häufig zum Streitfall, in dem über ein gerichtlich beauftragtes Gutachten zu klären ist, ob die geltend gemachten Schäden in der angegebenen Art und Weise entstanden sein können.

Unabhängig davon, um welche Unfallart es sich handelt, besteht eine technische Analyse in der Regel im Wesentlichen aus zwei Komponenten,

  •  der Untersuchung der Kompatibilität der Schäden und
  • der Plausibilität der Unfalldarstellung.

Bei zu untersuchenden Schadenfällen im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht handelt es sich meist um Beschädigungen von Fahrzeugen durch Personen oder von ihnen mitgeführte Gegenstände. Die Vorgehensweise in der Analyse ist mit derjenigen der Rekonstruktion von Fahrzeug-Fahrzeug Kollisionen prinzipiell identisch. 

Als Sonderfälle sind

  • der Fahrzeugbrand und
  • der Fahrzeugdiebstahl

zu betrachten.

 

2. Kompatibilität
 

Bezüglich der Schadenkompatibilität ist zu überprüfen, ob die geltend gemachten Schäden an einem Fahrzeug in vollem Umfang durch das jeweils andere Fahrzeug oder Objekt verursacht worden sind, oder ob Schäden vorliegen, die nach ihrer Lage, Ausprägung oder Intensität nicht durch die Kollision entstanden sein können.

Neben den üblicherweise angewandten Rekonstruktionsmethoden unter (Masken- oder Fotoskizzenverfahren oder Fahrzeuggegenüberstellung) können auf der Crash-Anlage Kollisionen nachgestellt werden. So ist ein eindeutiger Nachweis zu führen, ob bzw. in welchem Umfang die Schäden aus einem Realfall hervorgegangen sind.

Beispiel: Nach einem Auffahrunfall werden am Heck des geschädigten Fahrzeuges Spuren eines Mauerkontaktes festgestellt. Diese Spuren reichen bis in den oberen Teil des Fahrzeughecks und weisen charakteristische Oberflächenschäden auf, die nicht von einem Pkw stammen können.

 

3. Plausibilität
 

Innerhalb einer Plausibilitätsprüfung ist zu untersuchen, ob die anhand der Schäden rekonstruierbare Kollision und die entsprechenden fahrdynamischen Voraussetzungen mit der Unfalldarstellung der Beteiligten in Übereinstimmung steht. 

Beispiel: Nach einer Vorfahrtsverletzung (Abb. 1 und 2) ist festzustellen, daß der vorfahrtverletzende Pkw  (A) aus einer Nebenstraße in die rechte Flanke des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges (B) fuhr. 

Die Auswertung des Schadensbildes zeigte jedoch, dass sich dieses Fahrzeug im Stillstand befand und nicht, wie von den Beteiligten vorgetragen, mit einer Geschwindigkeit von min. 30 km/h in Bewegung war.

Abb_1_Skizze_des_Unfallhergangs_laut_Aussage.gif Abb_2_Unfallfoto.gif
Abb. 1: Skizze des Unfallhergangs laut Aussage Abb. 2: Unfallfoto

 

4. Fahrzeugbrand
 

Die Aufklärung eines manipulierten Fahrzeugbrands ist in der Regel nur dann möglich, wenn das beschädigte Fahrzeug selbst oder aber umfangreiches Bildmaterial zur Verfügung steht. Liegt ausreichendes Ausgangsmaterial vor, so kann die Brandentstehung in den meisten Fällen geklärt werden.

Auch in Brandfällen ist es möglich, den durch Lichtbilder dokumentierten Schaden innerhalb der von den Beteiligten oder Zeugen beschriebenen Bedingungen durch einen Brandversuch nachzustellen und zu überprüfen. 

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Abb. 3: Brandversuch.

 

5. Fahrzeugdiebstahl
 

Die Aufklärung eines manipulierten Fahrzeugdiebstahls ist möglich, wenn das Fahrzeug nach der Entwendung wieder aufgefunden wird. Bei einer Untersuchung der Fahrzeuges kann festgestellt werden, ob ein passender Schlüssel verwendet (Schlüsseluntersuchung) oder die ggf. vorhandene Schutzeinrichtung (Wegfahrsperre o.ä.) überwunden worden ist.

 

6. Haftpflicht
 

Allgemeine Haftpflichtschäden umfassen das weitaus größte Spektrum von Fahrzeugbeschädigungen. Dieses reicht von, z.B. unabsichtlich umgestoßenen Zweiradfahrzeugen oder Schäden bei Sport und Spiel etc., bis zum unsachgemäßen Einsatz von Werkzeugen und Geräten. In derartigen Fällen bietet sich an, das Schadenereignis unter den geschilderten Bedingungen nachzustellen. So kann eine Aussage getroffen werden, ob eine Beschädigung möglich ist. Es zeigt sich bei einem Versuch, ob der reproduzierte Schaden mit dem realen Schaden identisch bzw. vergleichbar ist.