Fahrzeugtechnik

1. Allgemein

2. Verdeckte Unfallschäden und unsachgemäße Unfallreparaturen

3. Reparaturkosten- und Wiederbeschaffungswertschätzungen

4. Weitere Themengebiete
   4.1 Motorschäden
      4.1.1 Motorschäden und technische Mängel durch Autogasanlagen
   4.2 Verbrauchsmessungen
   4.3 Leistungsmessungen
   4.4 Technische Mängel
   4.5 Waschanlagen
   4.6 Weitere Themen

 

1. Allgemein
 

Für folgende Themenkomplexe werden im Rahmen technischer Begutachtung und Beweissicherung, insbesondere im gerichtlichen Verfahren, Gutachten erstellt:

Feststellung von verdeckten Unfallschäden und Beurteilung von unsachgemäßen UnfallreparaturenÜberprüfung von Schadensgutachten, Wiederbeschaffungswert- und Restwertschätzungen Beurteilung von Motor- und  GetriebeschädenAnalyse von technischen Mängeln oder unzulässigen Veränderungen am FahrzeugWeitere Themengebiete, z. B. Schäden in Autowaschanlagen, Verbrauchsmessungen, Werkstattfehler bei  Reparaturen, Fahrzeugbrand

 

2. Verdeckte Unfallschäden und unsachgemäße Unfallreparaturen
 

Technische Untersuchungen befassen sich häufig mit Fahrzeugen, die als "unfallfrei" veräußert werden, obwohl tatsächlich ein Unfallschaden vorliegt. Definitionsgemäß ist ein Unfall ein „von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis". Diese Umschreibung wird beim Verkauf des Fahrzeugs häufig recht unterschiedlich ausgelegt. Ein technischer Laie, dass heißt der private Verkäufer geht häufig davon aus, dass ein Unfallschaden erst dann vorliegt, wenn erhebliche Reparaturkosten vorlagen oder tragende Teile der Karosserie beim Unfall betroffen waren. Tatsächlich ist beim Verkauf ein Unfallschaden offenbarungspflichtig, wenn er kein sogenannter Bagatellschaden ist. Als Bagatellschadengrenze galt früher ein Betrag von ca. 500 EURO, in der jüngeren Rechtsprechung werden durchaus auch höhere Grenzen zugrunde gelegt. Generell ist daher darauf hinzuweisen, dass die Definition des Bagatellschadens von Fall zu Fall sowohl hinsichtlich Schadenumfang als auch Reparaturkosten variieren kann.

Zu Irritationen kommt es immer wieder, wenn ein Fahrzeug nachlackiert ist und dies dem Käufer nicht mitgeteilt wird. Da eine Nachlackierung auch zur Beseitigung von Lackkratzern, als so genannte "Verkaufslackierung" oder wegen einer Umlackierung durchgeführt worden sein kann, bedeuten entsprechende Spuren nicht immer, dass tatsächlich ein Unfallschaden vorgelegen hat.
Es gibt jedoch immer wieder Fälle, bei denen Fahrzeuge erhebliche Unfallschäden, zum Teil sogar Totalschäden, erlitten  haben und nach – meist mangelhafter – Reparatur wieder als "unfallfrei" verkauft werden. Das tatsächliche Schadensausmaß wird gar nicht angegeben oder bagatellisiert.

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Abb. 1: Schichdickenmesser

 

Reparierte Unfallschäden können in der Regel eindeutig nachgewiesen werden. In den meisten Fällen reicht schon eine optische Begutachtung bei guten Lichtverhältnissen aus. Auch Farbtonunterschiede geben, ebenso wie Unterschiede in der Lackoberfläche, wie z.B. die sogenannte Apfelsinenhaut, Hinweise auf Reparaturen. Merkmale sind auch unterschiedliche Türspalte oder überstehende Karosseriekanten. Eine Schwergängigkeit von Türen und Klappen kann auch auf unfallbedingte Stauchungen hindeuten. Ein bewährtes Hilfsmittel ist der Schichtdickenmesser, damit kann die Schichtdicke des Lacks und ggf. der Spachtelauftrag auf dem Karosserieblech gemessen werden. Ein solcher Schichtdickenmesser wird in der Abbildung 1 gezeigt. Die normale Schichtdicke von Metallic-Lack liegt z.B. bei etwa 90 bis 120 µm (100 µm entsprichen 0,1 mm). Wurde ein Fahrzeugteil nachlackiert oder sogar mit Spachtelauftrag versehen, dann kann man mit diesem Messgerät Reparaturen eindeutig nachweisen.
Zur Untersuchung ist in der Regel auch der Innenraum der Karosserie freizulegen, dass heißt Radhausverkleidungen und Türdichtungen zu demontieren und das Fahrzeug gründlich von unten in Augenschein zu nehmen. Bei tragenden Karosserieteilen, die sich in der Regel nicht im "normalen" Sichtbereich befinden, sind häufig noch Restverformungsspuren und Deformationen feststellbar, die eindeutig auf Unfallschäden schließen lassen. Auch mit Hilfe der Endoskopie sind „tiefergehende“ Analysen technisch möglich. Weiterhin können auch durch eine Lackspektralanalyse Abweichungen im Farbton bestimmt werden.

Sind an einem Fahrzeug Reparaturarbeiten durchgeführt worden, dann stellt sich zusätzlich die Frage, ob diese Reparatur fachgerecht und sachgemäß, dass heißt nach Herstellervorschrift bzw. nach den Richtlinien des Karosseriehandwerks durchgeführt wurde oder ob es sich nur um eine so genannte "Billigreparatur" handelt.

Für die Begutachtung sollte möglichst das Fahrzeug noch zur Verfügung stehen, dies ist z.B. bei Schichtdickemessungen eine notwendige Voraussetzung. Möglicherweise können auch Lackproben entnommen werden oder anhand von Anbauteilen (z. B. Stoßfänger) das Alter erneuerter Teile bestimmt werden. Liegt nämlich das Herstellungsdatum dieser Teile nach dem Produktionsdatum des Fahrzeugs, dann muß repariert worden sein.

Begutachtungen können auch bei Vorlage von aussagekräftigem Bildmaterial erfolgen. Dies erfordert jedoch qualitativ gute und vor allen Dingen zahlreiche Lichtbilder. Eine große Problematik stellen dabei Digitalfotos dar. Digitalfotos werden häufig mit zu geringer Auflösung aufgenommen und mit bescheidener Fotoqualität ausgedruckt. Solche minderwertigen Aufnahmen lassen sich auch mit hochwertiger Technik nicht mehr aus-werten. Ein weiteres Problem scheint außerdem bei der Aufnahmetechnik zu liegen. Häufig werden Lichtbilder aus ungünstigen Perspektiven und bei schlechten Lichtverhältnissen aufgenommen.

 

3. Reparaturkosten- und Wiederbeschaffungswertschätzungen
 

Nach einem Unfallschaden stellt sich auch die Frage, wie hoch die Kosten für eine fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs sind. Die Reparaturkostenschätzungen von Sachverständigen gehen häufig deutlich auseinander. Aus einer Vielzahl von gerichtlichen Streitigkeiten ist bekannt, das Abweichungen von 100% nicht ungewöhnlich sind. Es sind sogar einzelne Fälle bekannt, bei denen sich die Kalkulationen um mehr als das 10-fache voneinander unterschieden. Die Abweichungen sind auf sehr unterschiedliche Faktoren zurückzuführen. Meistens geht es um die Frage, ob ein Teil instand gesetzt werden kann oder ob eine Wiederherstellung nur durch die Erneuerung des betreffenden Teils erfolgen kann. Gerade bei eingeschweißten Karosserieteilen, z. B. die hinteren Seitenwände, löst eine Erneuerung in der Regel außerordentliche hohe Reparaturkosten aus. In der Praxis werden diese Teile häufig – auch bei fachgerechter Wiederherstellung – nicht erneuert, sondern soweit technisch möglich, instand gesetzt. Die komplette Erneuerung einer Seitenwand stellt nämlich einen erheblichen Eingriff in die Karosserie dar. Unterschiedliche Schadenshöhen sind aber auch auf die Reparaturstundensätze zurückzuführen. Einige Gutachter setzen die Reparatursätze der Vertragswerkstätten des Fahrzeugherstellers ein, andere legen für ihre Kalkulation die so genannten "mittleren, ortsüblichen Stundenverrechnungssätze" zugrunde, die niedriger liegen. Welche Stundensätze angemessen und ortsüblich sind, hängt vom konkreten Fall ab.

Differenzen entstehen häufig auch dann, wenn es um die fachgerechte Wiederherstellung der Karosserie auf einer Richtbank geht. In großen Reparaturkalkulationen sind manchmal sogar Positionen "versteckt", die bei der Reparatur tatsächlich gar nicht erforderlich sind, auf den ersten Blick aber gar nicht auffallen. Eine weitere Problematik kann immer wieder bei Schäden an der Radaufhängung beobachtet werden. Für einige Gutachter sind lediglich offensichtlich beschädigte Teile erneuerungsbedürftig, während andere grundsätzlich von der gesamten Achse mit sämtlichen Anbauteilen ausgehen. Eine Klärung, welche Teile tatsächlich betroffen sind, kann letztlich nur durch eine Zerlegung bzw. Fahrwerkvermessung herbeigeführt werden.

Streitigkeiten über unfallbedingte Reparaturkosten können sich auch dann ergeben, wenn es sich um Nutzfahrzeuge, wie Lkws, Busse, Wohnmobile oder Sonderfahrzeuge, handelt. Im Pkw-Sektor kann auf EDV-Reparaturkostensysteme (Audatex und DAT) zurückgegriffen werden. Diese Systeme erfassen die Ersatzteilpreise und Arbeitszeitvorgaben des Herstellers. Problematisch wird es dann, wenn die Fahrzeuge nicht im Typenbestand enthalten sind, so dass eine "manuelle" Kalkulation, die sogenannte „Phantomkalkulation“, erforderlich wird. Bei dieser Kalkulation ist die Auswahl eines geeigneten Basistyps und eine entsprechende Anpassung der Ersatzteilpreise und Arbeitszeiten unbedingt erforderlich.

Zum Unfallschaden gehört auch die Überprüfung des Wiederbeschaffungswerts und des Restwerts. Auch hier liegen die Bewertungen der Sachverständigen gelegentlich auseinander. Für eine Beurteilung sind in der Regel Marktberichte (z.B. Eurotax-Schwacke und DAT), ein umfassendes Archiv von Fahrzeugdaten so wie eine stetige Beobachtung der Marktlage erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Wertschätzung von Oldtimern und Exoten.

 

4. Weitere Themengebiete
 

Im Rahmen von Klage- oder Beweissicherungsverfahren sind weiterhin folgende Themengebiete zu begutachten.

 

4.1 Motorschäden

Ein Spezialgebiet der technischen Begutachtung sind Motorschäden. Motorschäden können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Häufig müssen der Motor zerlegt und die erforderlichen Informationen beschafft werden. Bei der Schadenanalyse ist eine methodische Vorgehensweise erforderlich, um zunächst den Ist-Zustand richtig zu dokumentieren. Häufig werden Bauteile des Motors vorschnell ausgebaut und nicht nach Lage und Position gekennzeichnet, so dass der Schadensumfang nicht mehr nachvollziehbar ist.

Gelegentlich stehen zur Begutachtung nur noch die beschädigten Bauteile des Motors zur Verfügung. Anhand eines Bauteils ist es in der Regel außerordentlich schwierig, die Ausfallursache zu erkennen. Für die technische Begutachtung sollten daher möglichst der Motor sowie Unterlagen zur Vorgeschichte des Fahrzeugs zur Verfügung stehen. Die Begutachtung kann sehr aufwändig sein. Bei der Begutachtung ist eine strukturierte und umfängliche Vorgehensweise unbedingt erforderlich. Es müssen auf der einen Seite selbst kleinste Schadenspuren erkannt und festgehalten werden, auf der anderen Seite ist auch der Gesamtzustand des Motors von besonderer Bedeutung. Häufig liegt nämlich die Ausfallursache nicht am beschädigten Teil, sondern in der Peripherie des Motors, z.B. Kolbenschäden durch Zündfehler oder Defekte im Ansaugsystem.

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Motorschaden nach Defekt an Kopfdichtung Motorschaden nach Defekt an Kopfdichtung

4.1.1 Motorschäden und technische Mängel durch Autogasanlagen

Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise sind in jüngster Zeit eine Vielzahl von Autogasanlagen eingebaut worden. Durch diese Nachrüstungen sind verstärkt Motorschäden zu verzeichnen, die insbesondere auf fehlende Abstimmung der Gasanlage oder eine fehlende Eignung des Motors für den Gasbetrieb zurückzuführen sind. Auch sind Fälle von technischen Mängeln beim Einbau der Gasanlage oder eine fehlende Eintragungsmöglichkeit (TÜV-Abnahme) aufgetreten. Eine Eintragung der Autogasanlage gewährleistet zwar die Betriebssicherheit, dadurch ist aber keinesfalls ein einwandfreier Motorbetrieb gewährleistet. Nach dem Einbau ist eine sorgfältige Abstimmung der Anlage notwendig, worauf teilweise aus kostengründen verzichetet wird. Für die Beurteilung solcher Schadenfälle ist zunächst eine genaue Analyse der Gasanlagen-Komponenten und der Einstellparameter notwendig, dies erfordert spezielle Kenntnisse über die am Markt befindlichen Gasanlagen. Für die Begutachtung des Motors stehen entsprechende Prüf- und Messgeräte sowie eine Dokumentation von Vergleichsfällen zur Verfügung.

 

4.2 Verbrauchsmessungen

Der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um dem Verbraucher die Möglichkeit zu bieten, sich ein Bild vom Kraftstoffverbrauch seines Fahrzeugs zu machen sind die Hersteller gezwungen Verbrauchsangaben zu machen. Früher war der Kraftstoffverbrauch in einer DIN-Norm (70030) vorgeschrieben. Hieraus hatte sich die EWG-Richtlinie 80/1268 entwickelt. In der EWG-Richtlinie waren drei Kraftstoffverbrauchswerte, nämlich Stadtzyklus, konstant 90 km/h und konstant 120 km/h anzugeben. Diese Verbrauchswerte konnten mit einem Verbrauchsmessgerät bzw. durch Verbrauchsmessfahrten relativ einfach geprüft werden. Heute gilt die EG-Richtlinie 93/116. In der neuen EG-Richtlinie werden nunmehr Angaben zum städtischen, außerstädtischen und zum Gesamtverbrauch gefordert. Für diese Verbrauchsmessungen ist ein genau vorgeschriebener Fahrablauf erforderlich.

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Abb. 2: Golf auf Prüfstand

 

So sind in der EG-Norm ganz bestimmte Bedingungen festgelegt, die in der Realität nicht dauernd vorkommen. Entsprechende Verbrauchsmessungen können daher nur unter Laborbedingungen auf einem Rollenprüfstand erfolgen. Dahinter verbirgt sich ein Fahrzyklus, in dem bestimmte Fahrgeschwindigkeiten, Beschleunigungs- und Bremsvorgänge vorgegeben sind. Ferner sind mit dem Fahrzeug bei entsprechenden Witterungsbedingungen auf der Straße Fahrversuche durchzuführen, um die Fahrleistungskurve des Fahrzeugs aufzunehmen. Dies ist erforderlich, um die in der Realität auftretenden Fahrwiderstände auf den Prüfstand zu übertragen. Häufig kommt es vor, das Käufer eines neuen Fahrzeugs feststellen, dass die Verbrauchswerte deutlich über den Prospektangaben liegen. In den Prospekten finden sich aber keine detaillierten Angaben dazu, was sich hinter den Angaben im einzelnen verbirgt.

Solche Verbrauchsmessungen führen wir in Zusammenarbeit mit dem TÜV durch. Die Abbildung 2 zeigt ein Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand des RWTÜV in Essen.

 

4.3 Leistungsmessungen

Wenn beim Autobesitzer Zweifel an der Motorleistung bestehen, dann kann eine Überprüfung auf einem geeigneten Leistungsprüfstand erfolgen. Vom Hersteller wird die Maximalleistung des Motors angegeben. Diese Leistungsangabe kann unter Berücksichtigung von Toleranzen unter normierten Bedingungen geprüft werden. Weiterhin ist es auf einfache Weise möglich, z. B. mit einem GPS-Navigationsgerät, auch die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs zu messen.

4.4 Technische Mängel

Überprüft werden technische oder konstruktive Mängel an Bauteilen des Fahrzeugs, z. B. im Bereich der Bremsanlage, der Radlenkung oder im Antriebsstang. In der Regel geht es dabei um die Frage, ob es sich um Verschleiß- oder Betriebsschäden handelt. Es kann auch um die Frage gehen, ob konstruktive Mängel vorliegen oder bei Reparaturarbeiten nicht sachgemäß gearbeitet wurde. Insbesondere bei Reifenschäden ist häufig zu begutachten, ob der Reifenschaden unfallursächlich gewesen oder erst im Zuge des Unfalls entstanden ist.

 

4.5 Waschanlagen

Von Fahrzeugbesitzern wird häufig vorgetragen, dass es während der Fahrzeugwäsche in der Waschanlage zu Schäden an der Fahrzeuglackierung gekommen ist. Oft wird behauptet, ein Schaden sei vorher nicht vorhanden gewesen, sondern erst bei der Fahrzeugwäsche entstanden. Solche Schäden können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Es sind Fälle bekannt, bei denen Fremdkörper in der Waschanlage oder technische Mängel der Waschanlage (Steuerungsprobleme) zu Schäden an Fahrzeugen geführt haben. Auf der anderen Seite kommt auch menschliches Fehlverhalten beim Einstellen des Fahrzeugs in die Waschhalle bzw. beim Einfahren in eine Waschstraße für Schäden infrage. Anhand des Schadenbildes am Fahrzeug bzw. der Funktionsweise der Waschanlage kann in der Regel nachvollzogen werden, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht oder nicht.

Zu dieser Thematik wurden von unserem Büro eine Vielzahl von eigenen Versuchen gefahren, um das Aussehen und die Entstehungsmöglichkeiten von typischen Waschanlagenschäden beurteilen zu können. Hierzu zählen u. a. „trockene“ Waschvorgänge ohne Wasserzusatz, Fremdkörper in der Waschanlage oder „Ausbruchsversuche“ mit dem Pkw aus sogenannten Durchzugsanlagen.

 

4.6 Weitere Themen

Weitere Themengebiete für Begutachtungen sind z. B. Messungen der Innengeräusche bzw. der Klimatisierung in der Fahrgastzelle. Dies kann unter geeigneten Bedingungen, ggf. durch Messungen in einem klimatisierten Windkanal begutachtet werden. Für diese Begutachtung ist es meistens erforderlich, Vergleichsfahrzeuge zu beschaffen, um mögliche Abweichungen vom Serienstandard dieses Modells bzw. vom Standard anderer Hersteller (technischer Stand) zu überprüfen.

Weiterhin führen wir regelmäßig Begutachtungen zu folgenden Themen durch:

  • Wohnmobil und Caravan
  • Oldtimer und Youngtimer
  • Motorräder

Auf diesem Gebiet verfügt unser Büro über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Begutachtung zu Fragen der Bewertung und technischen Mängel, die durch ein persönliches Interesse an dieser Fahrzeugkategorie gestützt werden.